Was wenn die lang ersehnte Reise aus gesundheitlichen oder anderen unvorhersehbaren Gründen nicht angetreten werden kann und Sie den Urlaub vor Reisebeginn stornieren müssen? Dann schützt Sie unsere Reiserücktrittsversicherung Reisepolice STORNO-SCHUTZ vor den anfallenden Stornierungskosten. Wahlweise kann der Sondertarif mit einer Reiseabbruchversicherung abgeschlossen werden, die leistet, wenn eine Reise bereits angetreten wurde, später aber aufgrund einer unerwarteten und schweren Erkrankung, Tod oder beispielsweise Unfallverletzung abgebrochen werden muss. Den Storno-Schutz erhalten Sie ohne Selbstbeteiligung für alle weltweiten Reisen bis 365 Tage Reisedauer.
Produktübersicht
Wichtige Informationen auf einen Blick
Das sollten Sie wissen
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Tarifbezeichnung: |
ReisePolice STORNO-SCHUTZ |
Produkt: |
Reiserücktrittsversicherung für eine Reise |
Versicherungsfähig sind: |
Deutsche im Ausland |
Ideal für: |
alle Reisearten (z.B. Pauschalreisen, Individualreisen, Geschäftsreisen, Flugreisen, Busreisen, Bahnreisen, Reisen mit eigenem Auto, Schiffsreisen, Kreuzfahrten oder Mietobjekte (Ferienhaus, Ferienwohnung (FeWo), Hausboot, Wohnmobil) |
Geltungsbereich: |
Weltweit |
Maximale Reisedauer: |
bis 365 Tage |
Altersgrenzen: |
keine Altersbegrenzung |
Versicherbarer Reisepreis: |
bis maximal 20.000 EUR Reisepreis möglich |
Selbstbeteiligung: |
ohne Selbstbehalt |
Zusatzbausteine: |
wahlweise mit/ohne Reiseabbruchversicherung buchbar |
Günstiger Tarif: |
ab 3,0 % vom Reisepreis (Ihr Vorteil: Der Beitrag wird prozentual exakt nach dem genauen Reisepreis berechnet!) |
Zahlweise: |
einmalig per SEPA-Lastschrift, Kreditkarte oder Paypal |
Abschlussfrist: |
Der Abschluss der Reiserücktrittsversicherung ist jederzeit bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Bei Buchungen ab 29 Tage vor Reiseantritt ist die Versicherung innerhalb der nächsten drei Werktage nach Reisebuchung abzuschließen. |
Leistungen
Reiserücktrittsversicherung
Leistungen: Reiserücktrittsversicherung
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ReisePolice STORNOSCHUTZ
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Selbstbeteiligung je Schadensfall |
Ohne Selbstbehalt |
Erstattung der Kosten für: |
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Stornokosten bei Nichtantritt der Reise |
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Vermittlungsentgelte bis 100 EUR bei Nichtantritt der Reise |
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Hinreise-Mehrkosten |
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Kosten der Umbuchung bis maximal zur Höhe der Stornokosten entsprechend der versicherten Ereignisse |
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Kosten der Umbuchung (innerhalb von 42 Tagen vor Reiseantritt); maximal 30 EUR pro Person / Objekt |
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Versicherte Ereignisse und Rücktrittsgründe: |
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unerwartete und schwere Erkrankung | |
Tod, schwere Unfallverletzung |
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Schwangerschaft |
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Bruch von Prothesen |
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Impfunverträglichkeit |
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Verlust des Arbeitsplatzwechsel |
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Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses |
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Kurzarbeit |
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Erheblicher Schaden (ab 2.500 EUR) am Eigentum der versicherten Person |
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Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen |
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Nichtversetzung oder Schulwechsel |
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Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst |
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Eintreffen einer gerichtlichen Vorladung |
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Einreichung eines Scheidungsklage |
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Verkehrsmittelverspätung um mehr als 2 Stunden |
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Umbuchungen bis 42 Tage vor Reiseantritt |
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Erkrankung des Hundes |
Reiseabbruchversicherung (Urlaubsgarantie)
Leistungen: Reiseabbruchversicherung
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ReisePolice STORNOSCHUTZ
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Selbstbeteiligung je Schadensfall |
Ohne Selbstbehalt |
bei Reiseabbruch aus versichertem Grund: |
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Erstattung der nicht in Anspruch genommenen versicherten Reiseleistungen bei verspätetem Reiseantritt |
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Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird |
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Erstattung der nicht in Anspruch genommen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird |
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Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten |
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bei Unterbrechung der Reise aus versichertem Grund: |
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Muss eine Reise unterbrochen werden, erfolgt die Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen |
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bei verspäteter Rückreise aus versichertem Grund: |
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Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt bei Transportunfähigkeit bis max. 2.500 EUR und längstens für 10 Tage einer versicherten Person |
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Erstattung der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten |
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Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt und zusätzliche Rückreisekosten bei Elementarereignissen am Urlaubsort bis max. 5.000 EUR |
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Mehrkosten, die der versicherten Person aufgrund einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln um mehr als 2 Stunden entstanden sind. |
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Versicherte Ereignisse und Abbruchgründe: |
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unerwartete und schwere Erkrankung |
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Tod, schwere Unfallverletzung |
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Schwangerschaft |
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Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken |
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Erheblicher Schaden (ab 2.500 EUR) am Eigentum der versicherten Person |
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Verkehrsmittelverspätung um mehr als 2 Stunden |
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Naturkatastrophen und Elementarereignisse am Urlaubsort |
Beiträge
Einmalbeitrag
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Reiserücktrittsversicherung ReisePolice STORNO-SCHUTZ
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Reisepreis
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Einzelperson / Familie / Objekt
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Ohne Reiseabbruchversicherung
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Mit Reiseabbruchversicherung
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bis 10.000 EUR
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3,0 % vom Reisepreis
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3,7 % vom Reisepreis
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bis 15.000 EUR
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4,3 % vom Reisepreis
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5,4 % vom Reisepreis
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bis 20.000 EUR
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5,6 % vom Reisepreis
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6,8 % vom Reisepreis
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Einmalbeitrag
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Prämienbeispiele
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Reisepreis
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Einzelperson / Familie / Objekt
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Ohne Reiseabbruchversicherung
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Mit Reiseabbruchversicherung
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500 EUR
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15,00 EUR
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18,50 EUR
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1.000 EUR
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30,00 EUR
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37,00 EUR
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1.500 EUR
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45,00 EUR
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55,50 EUR
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2.000 EUR
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60,00 EUR
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74,00 EUR
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3.000 EUR
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90,00 EUR
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111,00 EUR
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4.000 EUR
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120,00 EUR
|
148,00 EUR
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5.000 EUR
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150,00 EUR
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185,00 EUR
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6.000 EUR
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180,00 EUR
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222,00 EUR
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7.000 EUR
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210,00 EUR
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259,00 EUR
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8.000 EUR
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240,00 EUR
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296,00 EUR
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9.000 EUR
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270,00 EUR
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333,00 EUR
|
10.000 EUR
|
300,00 EUR
|
370,00 EUR
|
15.000 EUR
|
645,00 EUR
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810,00 EUR
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20.000 EUR
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1.120,00 EUR
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1.360,00 EUR
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Online-Buchung
Tarifinformationen
Versicherer & Vertragspartner
Service
Fragen & Antworten (FAQ)
Was muss bei Vertragsabschluss beachtet werden?
Ab welchem Zeitpunkt gilt die Reiserücktrittsversicherung?
Welche Reiseleistungen können versichert werden?
Welche Reisen können versichert werden?
Warum sollte ich eine Reiseabbruchversicherung abschließen?
Wer ist untereinander versichert?
An wen richte ich meine Schadenmeldung im Leistungsfall?
HanseMerkur Reiseversicherung AG
Reiseversicherung-Leistungsabteilung
Siegfried-Wedells-Platz 1
20352 Hamburg
Welche Unterlagen benötigt der Versicherer im Schadenfall?
• Kopie der Buchungsbestätigung des Veranstalters
• Kopie des Versicherungsnachweises
• Zur Überweisung des eventuellen Erstattungsbetrags die Angabe der Bankverbindung des Empfängers (bei Auslandsüberweisungen die IBAN-Nummer und den BIC-Code)
• Adressdaten des Versicherungsnehmers
Des Weiteren werden benötigt:
>> Schadenformulare Reiserücktrittsversicherung + Urlaubsgarantie
• Sämtliche Buchungs- und Stornierungsunterlagen im Original
• Bezahlte Original-Kostennachweise
• Ärztliche Bescheinigungen mit Angabe der Diagnose und der Behandlungsdaten (bei der Urlaubsgarantie die ärztliche Bescheinigung eines Arztes vom Reiseort)
• Bei Todesfall eine Kopie der Sterbeurkunde
• Bei Arbeitsplatzverlust eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die betriebsbedingte Kündigung sowie eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit über den Beginn der Arbeitslosigkeit (gilt nur bei Reiserücktritt)
• Bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Bescheinigung des neuen Arbeitgebers über den Beginn des Arbeitsverhältnisses sowie eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit über den Änderungsbescheid (gilt nur bei Reise-Rücktritt)
• Bei Arbeitsplatzwechsel Bescheinigungen des alten und neuen Arbeitgebers (gilt nur bei Reise-Rücktritt) inkl. des Nachweises zur Probezeit
• Bei notwendigen Wiederholungen von nicht bestandenen Prüfungen eine Bescheinigung der Universität/Fachhochschule/College (gilt nur bei Reiserücktritt)
• Bei Nichtversetzung eines Schülers die jeweilige Bestätiung der Schule oder eine Kopie des Zeugnisses (nur bei Reiserücktritt)
• bei einer Vorladung vor Gericht, einer Scheidungsklage oder einer Verkehrsmittelverspätung entsprechende Nachweise
• bei der Erkrankung eines zur Reise angemeldeten Hundes ein entsprechendes tierärztliches Attest
• Bitte beachten Sie: Bei geringfügigen Schäden bis 300 € reicht ein formloses ärztliches Attest mit Angabe der Diagnose und der Behandlungsdaten.