Reiserücktrittsversicherung vergleichen & online abschließen


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Was wenn die lang ersehnte Reise aus gesundheitlichen oder anderen unvorhersehbaren Gründen nicht angetreten werden kann und Sie den Urlaub vor Reisebeginn stornieren müssen? Dann schützt Sie unsere Reiserücktrittsversicherung Reisepolice STORNO-SCHUTZ vor den anfallenden Stornierungskosten. Wahlweise kann der Sondertarif mit einer Reiseabbruchversicherung abgeschlossen werden, die leistet, wenn eine Reise bereits angetreten wurde, später aber aufgrund einer unerwarteten und schweren Erkrankung, Tod oder beispielsweise Unfallverletzung abgebrochen werden muss. Den Storno-Schutz erhalten Sie ohne Selbstbeteiligung für alle weltweiten Reisen bis 365 Tage Reisedauer.


Produktübersicht

Wichtige Informationen auf einen Blick

Das sollten Sie wissen
Tarifbezeichnung:
ReisePolice STORNO-SCHUTZ
Produkt:
Reiserücktrittsversicherung für eine Reise
Versicherungsfähig sind:
Deutsche im Ausland
Ideal für:
alle Reisearten (z.B. Pauschalreisen, Individualreisen, Geschäftsreisen, Flugreisen, Busreisen, Bahnreisen, Reisen mit eigenem Auto, Schiffsreisen, Kreuzfahrten oder Mietobjekte (Ferienhaus, Ferienwohnung (FeWo), Hausboot, Wohnmobil)
Geltungsbereich:
Weltweit
Maximale Reisedauer:
bis 365 Tage
Altersgrenzen:
keine Altersbegrenzung
Versicherbarer Reisepreis:
bis maximal 20.000 EUR Reisepreis möglich
Selbstbeteiligung:
ohne Selbstbehalt
Zusatzbausteine:
wahlweise mit/ohne Reiseabbruchversicherung buchbar
Günstiger Tarif:
ab 3,0 % vom Reisepreis (Ihr Vorteil: Der Beitrag wird prozentual exakt nach dem genauen Reisepreis berechnet!)
Zahlweise:
einmalig per SEPA-Lastschrift, Kreditkarte oder Paypal
Abschlussfrist:
Der Abschluss der Reiserücktrittsversicherung ist jederzeit bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Bei Buchungen ab 29 Tage vor Reiseantritt ist die Versicherung innerhalb der nächsten drei Werktage nach Reisebuchung abzuschließen.

Leistungen

Reiserücktrittsversicherung

Leistungen: Reiserücktrittsversicherung
ReisePolice STORNOSCHUTZ
Selbstbeteiligung je Schadensfall
Ohne Selbstbehalt
Erstattung der Kosten für:
Stornokosten bei Nichtantritt der Reise
Vermittlungsentgelte bis 100 EUR bei Nichtantritt der Reise
Hinreise-Mehrkosten
Kosten der Umbuchung bis maximal zur Höhe der Stornokosten entsprechend der versicherten Ereignisse
Kosten der Umbuchung (innerhalb von 42 Tagen vor Reiseantritt); maximal 30 EUR pro Person / Objekt
Versicherte Ereignisse und Rücktrittsgründe:
unerwartete und schwere Erkrankung
Tod, schwere Unfallverletzung
Schwangerschaft
Bruch von Prothesen
Impfunverträglichkeit
Verlust des Arbeitsplatzwechsel
Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
Kurzarbeit
Erheblicher Schaden (ab 2.500 EUR) am Eigentum der versicherten Person
Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen
Nichtversetzung oder Schulwechsel
Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst
Eintreffen einer gerichtlichen Vorladung
Einreichung eines Scheidungsklage
Verkehrsmittelverspätung um mehr als 2 Stunden
Umbuchungen bis 42 Tage vor Reiseantritt
Erkrankung des Hundes

Reiseabbruchversicherung (Urlaubsgarantie)

Leistungen: Reiseabbruchversicherung
ReisePolice STORNOSCHUTZ
Selbstbeteiligung je Schadensfall
Ohne Selbstbehalt
bei Reiseabbruch aus versichertem Grund:
Erstattung der nicht in Anspruch genommenen versicherten Reiseleistungen bei verspätetem Reiseantritt
Erstattung des gesamten Reisepreises, sofern die Reise innerhalb der ersten Reisehälfte (max. innerhalb der ersten 8 Tage) abgebrochen wird
Erstattung der nicht in Anspruch genommen Reiseleistungen, sofern die Reise innerhalb der zweiten Reisehälfte (spätestens ab dem 9. Tag) abgebrochen wird
Erstattung der nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten und der hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten
bei Unterbrechung der Reise aus versichertem Grund:
Muss eine Reise unterbrochen werden, erfolgt die Erstattung der nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen
bei verspäteter Rückreise aus versichertem Grund:
Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt bei Transportunfähigkeit bis max. 2.500 EUR und längstens für 10 Tage einer versicherten Person
Erstattung der zusätzlich entstandenen Rückreisekosten
Erstattung der Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt und zusätzliche Rückreisekosten bei Elementarereignissen am Urlaubsort bis max. 5.000 EUR
Mehrkosten, die der versicherten Person aufgrund einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln um mehr als 2 Stunden entstanden sind.
Versicherte Ereignisse und Abbruchgründe:
unerwartete und schwere Erkrankung
Tod, schwere Unfallverletzung
Schwangerschaft
Bruch von Prothesen und Lockerung von implantierten Gelenken
Erheblicher Schaden (ab 2.500 EUR) am Eigentum der versicherten Person
Verkehrsmittelverspätung um mehr als 2 Stunden
Naturkatastrophen und Elementarereignisse am Urlaubsort

Beiträge

Einmalbeitrag
Reiserücktrittsversicherung ReisePolice STORNO-SCHUTZ
Reisepreis
Einzelperson / Familie / Objekt
Ohne Reiseabbruchversicherung
Mit Reiseabbruchversicherung
bis 10.000 EUR
3,0 % vom Reisepreis
3,7 % vom Reisepreis
bis 15.000 EUR
4,3 % vom Reisepreis
5,4 % vom Reisepreis
bis 20.000 EUR
5,6 % vom Reisepreis
6,8 % vom Reisepreis

Einmalbeitrag
Prämienbeispiele
Reisepreis
Einzelperson / Familie / Objekt
Ohne Reiseabbruchversicherung
Mit Reiseabbruchversicherung
500 EUR
15,00 EUR
18,50 EUR
1.000 EUR
30,00 EUR
37,00 EUR
1.500 EUR
45,00 EUR
55,50 EUR
2.000 EUR
60,00 EUR
74,00 EUR
3.000 EUR
90,00 EUR
111,00 EUR
4.000 EUR
120,00 EUR
148,00 EUR
5.000 EUR
150,00 EUR
185,00 EUR
6.000 EUR
180,00 EUR
222,00 EUR
7.000 EUR
210,00 EUR
259,00 EUR
8.000 EUR
240,00 EUR
296,00 EUR
9.000 EUR
270,00 EUR
333,00 EUR
10.000 EUR
300,00 EUR
370,00 EUR
15.000 EUR
645,00 EUR
810,00 EUR
20.000 EUR
1.120,00 EUR
1.360,00 EUR

Online-Buchung

Tarifinformationen

Versicherer & Vertragspartner

HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg

Service

 
Sie haben Fragen zur Reiserücktrittsversicherung oder zum Sondertarif ReisePolice STORNO-SCHUTZ? Wir helfen Ihnen gerne weiter: +49 (0) 351 - 8328830

Fragen & Antworten (FAQ)

Was muss bei Vertragsabschluss beachtet werden?

Unsere Reiserücktrittsversicherung ReisePolice STORNO-SCHUTZ muss spätestens 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden. Liegen zwischen der Reisebuchung und dem Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss innerhalb der nächsten drei Werktage nach Reisebuchung erfolgen.

Ab welchem Zeitpunkt gilt die Reiserücktrittsversicherung?

Der Versicherungsschutz gilt sofort nach Vertragsabschluss bis zum Zeitpunkt des Reiseantritts.

Welche Reiseleistungen können versichert werden?

Versichert werden können alle Reisebestandteile (Flug, Hotel, Ferienwohnung, Transferleistungen etc.), die vor Versicherungsabschluss gebucht und seitens des Leistungsträgers bestätigt worden sind. Die Höhe der Versicherungssumme muss dem gesamten Reisepreis entsprechen. Schließen Sie eine geringere Versicherungssumme ab, vermindert sich der Entschädigungsbetrag im Verhältnis Ihrer Prämienzahlung zu dem sich aus der Prämienübersicht ergebenden Betrag (Unterversicherung).

Welche Reisen können versichert werden?

Der STORNO-SCHUTZ gilt für alle Reisearten.

Warum sollte ich eine Reiseabbruchversicherung abschließen?

Während die Reiserücktrittsversicherung nur leistet für den Fall, dass der Urlaub aus versichertem Grund vor Reiseantritt storniert werden muss, leistet die Reiseabbruchversicherung für den Fall, wenn eine Reise bereits angetreten wurde, später aber aufgrund einer unerwarteten und schweren Erkrankung, Tod oder beispielsweise Unfallverletzung abgebrochen werden muss. Die Reiseabbruchversicherung übernimmt dann die zusätzlichen Reisekosten bzw. die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen.

Wer ist untereinander versichert?

Versichert sind die im Versicherungsnachweis oder der Bestätigung des Veranstalters namentlich genannten Personen oder der im Versicherungsschein festgelegte Personenkreis, die gemeinsam eine Reise gebucht haben. Haben mehr als fünf Personen gemeinsam eine Reise gebucht und versichert, gelten nur die jeweiligen Angehörigen der versicherten Person und deren Betreuungspersonen als Risikopersonen, nicht alle versicherten Personen untereinander.

An wen richte ich meine Schadenmeldung im Leistungsfall?

Schadenmeldungen senden Sie bitte im Original formlos per Brief an:
HanseMerkur Reiseversicherung AG
Reiseversicherung-Leistungsabteilung
Siegfried-Wedells-Platz 1
20352 Hamburg

Welche Unterlagen benötigt der Versicherer im Schadenfall?

Im Schadenfall benötigt die HanseMerkur grundsätzlich folgende Unterlagen und Angaben:
• Kopie der Buchungsbestätigung des Veranstalters
• Kopie des Versicherungsnachweises
• Zur Überweisung des eventuellen Erstattungsbetrags die Angabe der Bankverbindung des Empfängers (bei Auslandsüberweisungen die IBAN-Nummer und den BIC-Code)
• Adressdaten des Versicherungsnehmers

Des Weiteren werden benötigt:
>> Schadenformulare Reiserücktrittsversicherung + Urlaubsgarantie
• Sämtliche Buchungs- und Stornierungsunterlagen im Original
• Bezahlte Original-Kostennachweise
• Ärztliche Bescheinigungen mit Angabe der Diagnose und der Behandlungsdaten (bei der Urlaubsgarantie die ärztliche Bescheinigung eines Arztes vom Reiseort)
• Bei Todesfall eine Kopie der Sterbeurkunde
• Bei Arbeitsplatzverlust eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die betriebsbedingte Kündigung sowie eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit über den Beginn der Arbeitslosigkeit (gilt nur bei Reiserücktritt)
• Bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Bescheinigung des neuen Arbeitgebers über den Beginn des Arbeitsverhältnisses sowie eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit über den Änderungsbescheid (gilt nur bei Reise-Rücktritt)
• Bei Arbeitsplatzwechsel Bescheinigungen des alten und neuen Arbeitgebers (gilt nur bei Reise-Rücktritt) inkl. des Nachweises zur Probezeit
• Bei notwendigen Wiederholungen von nicht bestandenen Prüfungen eine Bescheinigung der Universität/Fachhochschule/College (gilt nur bei Reiserücktritt)
• Bei Nichtversetzung eines Schülers die jeweilige Bestätiung der Schule oder eine Kopie des Zeugnisses (nur bei Reiserücktritt)
• bei einer Vorladung vor Gericht, einer Scheidungsklage oder einer Verkehrsmittelverspätung entsprechende Nachweise
• bei der Erkrankung eines zur Reise angemeldeten Hundes ein entsprechendes tierärztliches Attest
• Bitte beachten Sie: Bei geringfügigen Schäden bis 300 € reicht ein formloses ärztliches Attest mit Angabe der Diagnose und der Behandlungsdaten.
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